Kosten - Kanzlei für Mietrecht und Wohnungseigentum

Rechtsanwaltskanzlei Peter S. Lampert
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Wir  erläutern Ihnen in einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch  ausführlich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.


1.  Im Falle einer außergerichtlichen Beratung und Tätigkeit eröffnet der  Gesetzgeber die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Erörtern Sie mit  uns diese Möglichkeit bei hohen Streitwerten !


2. Prozesskostenhilfe:

Wer  einen Rechtsstreit führen will, muss für das Verfahren in der Regel  Gerichtskosten zahlen. Hinzu kommen die Kosten anwaltlicher Vertretung,  soweit diese vom Gesetz vorgeschrieben ist oder sonst notwendig  erscheint. Entsprechendes gilt für die Verteidigung gegen eine Klage.

Die  Prozesskostenhilfe ermöglicht folglich Rechtssuchenden, die diese  Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung ihrer Interessen vor  Gericht.

Nach dem Gesetz haben Sie einen Anspruch auf  Prozesskostenhilfe wenn, Sie einen Rechtsstreit führen müssen, die  erforderlichen Kosten dafür nicht aufbringen können und Aussichten  haben, den Prozess zu gewinnen.

Trotz Vorliegens dieser  Voraussetzungen besteht jedoch kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe,  wenn eine Rechtschutzversicherung oder eine andere Stelle (z. B.  Gewerkschaft, Mieterverein) die Kosten des Rechtsstreits übernimmt.

Prozesskostenhilfe  muss beantragt werden. In diesem Antrag muss das Streitverhältnis  ausführlich und vollständig dargelegt werden. Hieraus müssen sich die  Erfolgsaussichten schlüssig ergeben. Darüber hinaus sind die  Beweismittel anzugeben. Um diese Erfordernisse zu erfüllen, empfehlen  wir anwaltliche Beratung.

Wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt,  bewirkt dies, dass auf die Gerichtskosten und auf die Anwaltskosten je  nach Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen keine  Zahlungen oder nur Teilzahlungen zu erbringen sind.

Zu beachten  ist jedoch, dass sie vom Gericht auch noch nachträglich bis zum Ablauf  von vier Jahren seit Prozessende zu Zahlungen herangezogen werden  können, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich  verbessern. Verschlechtern sich Ihre Verhältnisse, ist eine Veränderung  der festgesetzten Raten zu Ihren Gunsten möglich.

Weiterhin ist  zu beachten, dass sich die Prozesskostenhilfe nur auf die Kosten einer  anwaltlichen Vertretung erstreckt, wenn das Gericht Ihnen einen  Rechtsanwalt beiordnet. Dies muss gesondert beantragt werden. Der  Rechtsanwalt muss bei dem zuständigen Gericht zugelassen sein. Sollte  dies nicht zutreffen, wird das Gericht dem Beiordnungsantrag nur  entsprechen, wenn der Rechtsanwalt auf die Vergütung der Mehrkosten, wie  etwa Fahrtkosten, verzichtet.

Zu beachten ist auch, dass sich  die Prozesskostenhilfe nicht auf die Kosten des Gegners erstreckt. Wenn  Sie denn Rechtsstreit verlieren, haben Sie dem Gegner dessen Kosten zu  erstatten, auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Eine  Ausnahme besteht jedoch im Arbeitsgerichtsprozess: hier hat die  unterliegende Partei die Kosten des Gegners in der ersten Instanz nicht  zu tragen.

Beratungshilfe:

Die Beratungshilfe  ermöglicht es Bürgern mit geringem Einkommen, sich rechtlich beraten und  außergerichtlich vertreten zu lassen.

Wird die Beratungshilfe  gewährt, so ist lediglich eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR zzgl.  gesetzlicher Mehrwertsteuer an den Rechtsanwalt zu zahlen. Alle übrigen  Kosten der Beratung und außergerichtlichen Vertretung trägt die  Staatskasse.

Beratungshilfe wird Ihnen gewährt, wenn Sie nach  Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage  sind, die Kosten für eine Beratung oder Vertretung aufzubringen und  keine andere zumutbare Möglichkeit haben, das Rechtsproblem zu lösen.

Die  Gewährung von Beratungshilfe setzt einen Antrag voraus. Diesen können  Sie entweder bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht stellen oder Sie  können einen Rechtsanwalt mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen.  Gerne nehmen wir Ihren Antrag entgegen und leiten Ihn an das zuständige  Amtsgericht weiter.

Soweit Sie den Antrag selbst bei Gericht  gestellt haben und Ihnen Beratungshilfe bewilligt wurde, erhalten Sie  einen Berechtigungsschein, den Sie dem jeweiligen Rechtsanwalt vorlegen  müssen.


                                                                  
Meine Leistung
                 
Ich biete Ihnen faire und kostengünstige Honorarvereinbarungen.

Ich vertrete Sie auch im Rahmen von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.



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