Weitere Rechtsgebiete - Kanzlei für Mietrecht und Wohnungseigentum

Rechtsanwaltskanzlei Peter S. Lampert
Tel. 0611 910 34 43
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Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten  sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein  Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre  Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen  sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt  ist?

Meine Leistung
                 
Kein  Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das  Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in  der Familie. Ich bin Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt auf dem Gebiet  des Erbrechts dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu  gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das  erhalten, was Sie beabsichtigen. Ich kläre Sie über die  steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich  vertrete ich auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und  außergerichtlich.

Weiter unten habe ich weitere Informationen für Sie zusammengestellt.


                  
Informationen
                 
Testamentsgestaltung:

Die  Errichtung eines Testaments ist ein höchst persönliches Geschäft und  kann nicht durch Vollmacht auf einen Dritten übertragen werden.

Es  ist in der Form eines Einzeltestaments oder (jedoch nur bei Ehegatten)  in Form eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments möglich. Im Übrigen  gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Es gilt der Grundsatz der  Testierfreiheit.

Für die anwaltliche Beratung kommt es daher  darauf an, den wahren Willen des Erblassers zu erforschen und sodann in  die geeignete Formulierung umzusetzen. Dabei ist insbesondere darauf zu  achten, dass das Testament so formuliert ist, dass es keine Spielräume  für Auslegungen gibt und der wahre Wille des Erblassers nach seinem Tod  auch in die Realität umgesetzt wird.

Mit Begriffen, wie Vor- und  Nacherbschaft, sowie vorweggenommener Erbfolge ist vorsichtig umzugehen.  Klar formulierte Testamente sind komplizierten Regelungen jedenfalls  vorzuziehen. Ist viel Vermögen zu vererben, so empfiehlt es sich bereits  zu Lebzeiten durch Schenkungen die Erbschaftssteuer für die nahen  Angehörigen gering zu halten.

Geht es um die Übertragung von  Immobilien, so sind einige Besonderheiten bei der Abfindung von  Geschwistern oder der Sicherung von Nutzungs- und Wohnrechten zu  beachten.


Pflichtteilsrecht

Das  Pflichtteilsrecht steht nur einem eingeschränkten Personenkreis zur  Verfügung, nämlich den sog. Blutsverwandten in der Linie Eltern und  Kinder des Erblassers, sowie als drittem Pflichtteilsberechtigten, den  Ehegatten.

Lediglich diese 3 Personenkreise kommen als  Pflichtteilsberechtigte in den Genuss der vom Gesetzgeber seit über 100  Jahren fixierten Schutzrechte.

Es spielt daher bei der  Testamentsgestaltung eine wichtige Rolle, ob Pflichtteilsberechtigte im  Erbfall vorhanden sind, da deren Ansprüche nur bei besonders schweren  Verfehlungen (Körperverletzung, Todschlag oder auch ggf. schwere  Suchtabhängigkeiten) entzogen werden können.

Der Pflichtteil  beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass man  zunächst eine hypothetische Berechnung anstellt, wer wäre denn ohne  Testamentserrichtung Erbe geworden. Nach dieser Feststellung ist in  einer 2. Stufe zu prüfen, wer als Pflichtteilsberechtigte in Frage kommt  und dessen vorher festgestellter Erbteil ist sodann zu halbieren.


Testamentsvollstrecker

Der  Erblasser kann in seinem Testament einen oder mehrere  Testamentsvollstrecker (jede Person seines Vertrauens) ernennen. Einen  Miterben als Testamentsvollstrecker zu berufen ist wegen der Gefahr der  Interessenkollision nicht ungefährlich.

Das Amt beginnt mit dem  Tod des Erblassers und mit der Erklärung des Testamentsvollstreckers das  er das Amt annehme. Der Testamentsvollstrecker hat insbesondere die  Aufgaben, vom Erblasser bestimmte Verfügungen und Weisungen über  Nachlassgegenstände und Grundbesitz zu erfüllen.
Ich führe Ihre Testamentsvollstreckung als Rechtsanwalt gewissenhaft und gemäß Ihren testamentarischen Bestimmungen.
Familienrecht

In diesem  Rechtsgebiet übernehme ich die Vertretung in Ehescheidungsverfahren und  allen sonstigen familienrechtlichen Verfahren vor Gericht.

Selbstverständlich übernehme ich auch Ihre Vertretung bei Problemen mit Ehegatten- und Kindesunterhalt.

Verkehrsrecht

In diesem Rechtsgebiet übernehme ich die Vertretung in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, Führerscheinentzug und begleite Sie bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Neuerwerb der Fahrerlaubnis.

Zu diesem Rechtsgebiet zählt auch die fachkundige und versierte Vertretung bei Verkehrsunfällen, der Geltendmachung von Schadensersatz bei Sach- und Personenschäden.

Seien Sie versichert - die Hinhaltetaktik der Versicherer wird von mir engergisch bekämpft.

Ein wichtiger Hinweis :

Bei einem unverschuldeten Unfall muss der Gegner auch die Kosten des Rechtsanwalts des Unfallgeschädigten übernehmen !

Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Tätigkeit als Dienstleistung, auch wenn Sie der Meinung sind keinen Anwalt zu brauchen, oder Ihnen die gegnerische Versicherung versucht die Abwicklung ohne einen Anwalt nahezulegen !

Warten Sie keinen Tag länger bis die gegnerische Versicherung mit Ihnen in Kontakt tritt. Unterschreiben Sie weder bei dem Gutachter noch in der Werkstatt Erklärungen zur Unfallabwicklung.

Die Beauftragung eines Anwalts zahlt sich für Sie als Unfallgeschädigten immer aus !
Arbeitsrecht

In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern,  zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen  Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in  einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen  unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind  hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und  das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu  berücksichtigen.


Unsere Kanzlei vertritt im Rahmen des Arbeitsrechts Arbeitnehmer- und Arbeitgeber. Ich  vertrete Sie in Kündigungsschutzprozessen und berate Sie bei der  geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfe  ich auch für Sie die verwendeten Arbeitsverträge.



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