Erbrecht
Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?
Meine Leistung
Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Ich bin Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Ich kläre Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertrete ich auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.
Weiter unten habe ich weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
Informationen
Testamentsgestaltung:
Die Errichtung eines Testaments ist ein höchst persönliches Geschäft und kann nicht durch Vollmacht auf einen Dritten übertragen werden.
Es ist in der Form eines Einzeltestaments oder (jedoch nur bei Ehegatten) in Form eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments möglich. Im Übrigen gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Es gilt der Grundsatz der Testierfreiheit.
Für die anwaltliche Beratung kommt es daher darauf an, den wahren Willen des Erblassers zu erforschen und sodann in die geeignete Formulierung umzusetzen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass das Testament so formuliert ist, dass es keine Spielräume für Auslegungen gibt und der wahre Wille des Erblassers nach seinem Tod auch in die Realität umgesetzt wird.
Mit Begriffen, wie Vor- und Nacherbschaft, sowie vorweggenommener Erbfolge ist vorsichtig umzugehen. Klar formulierte Testamente sind komplizierten Regelungen jedenfalls vorzuziehen. Ist viel Vermögen zu vererben, so empfiehlt es sich bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen die Erbschaftssteuer für die nahen Angehörigen gering zu halten.
Geht es um die Übertragung von Immobilien, so sind einige Besonderheiten bei der Abfindung von Geschwistern oder der Sicherung von Nutzungs- und Wohnrechten zu beachten.
Pflichtteilsrecht
Das Pflichtteilsrecht steht nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung, nämlich den sog. Blutsverwandten in der Linie Eltern und Kinder des Erblassers, sowie als drittem Pflichtteilsberechtigten, den Ehegatten.
Lediglich diese 3 Personenkreise kommen als Pflichtteilsberechtigte in den Genuss der vom Gesetzgeber seit über 100 Jahren fixierten Schutzrechte.
Es spielt daher bei der Testamentsgestaltung eine wichtige Rolle, ob Pflichtteilsberechtigte im Erbfall vorhanden sind, da deren Ansprüche nur bei besonders schweren Verfehlungen (Körperverletzung, Todschlag oder auch ggf. schwere Suchtabhängigkeiten) entzogen werden können.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass man zunächst eine hypothetische Berechnung anstellt, wer wäre denn ohne Testamentserrichtung Erbe geworden. Nach dieser Feststellung ist in einer 2. Stufe zu prüfen, wer als Pflichtteilsberechtigte in Frage kommt und dessen vorher festgestellter Erbteil ist sodann zu halbieren.
Testamentsvollstrecker
Der Erblasser kann in seinem Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker (jede Person seines Vertrauens) ernennen. Einen Miterben als Testamentsvollstrecker zu berufen ist wegen der Gefahr der Interessenkollision nicht ungefährlich.
Das Amt beginnt mit dem Tod des Erblassers und mit der Erklärung des Testamentsvollstreckers das er das Amt annehme. Der Testamentsvollstrecker hat insbesondere die Aufgaben, vom Erblasser bestimmte Verfügungen und Weisungen über Nachlassgegenstände und Grundbesitz zu erfüllen.
Ich führe Ihre Testamentsvollstreckung als Rechtsanwalt gewissenhaft und gemäß Ihren testamentarischen Bestimmungen.
Familienrecht
In diesem Rechtsgebiet übernehme ich die Vertretung in Ehescheidungsverfahren und allen sonstigen familienrechtlichen Verfahren vor Gericht.
Selbstverständlich übernehme ich auch Ihre Vertretung bei Problemen mit Ehegatten- und Kindesunterhalt.
Verkehrsrecht
In diesem Rechtsgebiet übernehme ich die Vertretung
in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, Führerscheinentzug und
begleite Sie bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Neuerwerb der
Fahrerlaubnis.
Zu diesem Rechtsgebiet zählt auch die fachkundige und versierte Vertretung bei Verkehrsunfällen, der Geltendmachung von Schadensersatz bei Sach- und Personenschäden.
Seien Sie versichert - die Hinhaltetaktik der Versicherer wird von mir engergisch bekämpft.
Ein wichtiger Hinweis :
Bei einem unverschuldeten Unfall muss der Gegner auch die Kosten des Rechtsanwalts des Unfallgeschädigten übernehmen !
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Tätigkeit als Dienstleistung, auch wenn Sie der Meinung sind keinen Anwalt zu brauchen, oder Ihnen die gegnerische Versicherung versucht die Abwicklung ohne einen Anwalt nahezulegen !
Warten Sie keinen Tag länger bis die gegnerische Versicherung mit Ihnen in Kontakt tritt. Unterschreiben Sie weder bei dem Gutachter noch in der Werkstatt Erklärungen zur Unfallabwicklung.
Die Beauftragung eines Anwalts zahlt sich für Sie als Unfallgeschädigten immer aus !
Zu diesem Rechtsgebiet zählt auch die fachkundige und versierte Vertretung bei Verkehrsunfällen, der Geltendmachung von Schadensersatz bei Sach- und Personenschäden.
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Ein wichtiger Hinweis :
Bei einem unverschuldeten Unfall muss der Gegner auch die Kosten des Rechtsanwalts des Unfallgeschädigten übernehmen !
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Tätigkeit als Dienstleistung, auch wenn Sie der Meinung sind keinen Anwalt zu brauchen, oder Ihnen die gegnerische Versicherung versucht die Abwicklung ohne einen Anwalt nahezulegen !
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Die Beauftragung eines Anwalts zahlt sich für Sie als Unfallgeschädigten immer aus !
Arbeitsrecht
In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.
Unsere Kanzlei vertritt im Rahmen des Arbeitsrechts Arbeitnehmer- und Arbeitgeber. Ich vertrete Sie in Kündigungsschutzprozessen und berate Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfe ich auch für Sie die verwendeten Arbeitsverträge.